Wirtschaftliche Hilfen für Schüler und Eltern
Der eigentliche Besuch der allgemeinen Schulen ist in unserem Land nicht mit Kosten für die Eltern verbunden. Die Kinder besuchen die Schule, ohne dass dafür eine Gebühr entrichtet werde muss. Der Unterricht selbst ist kostenfrei. Das gilt zumindest bis zum Realschulabschluss bzw. dem Abitur.
Dennoch fallen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch der Kinder hin und wieder Kosten an, die vor allen Dingen Eltern ohne festes oder regelmäßiges Einkommen kaum aufbringen können. Es sind Kosten, die nicht immer mit einem Muss verbunden sind, weil es sich um außerschulische Veranstaltungen handelt, an denen die Kinder nicht unbedingt teilnehmen müssten. Sie stehen nicht unmittelbar mit dem Lehrplan und dem Unterricht in Verbindung. Ein Ausschließen der Kinder von solchen Veranstaltungen würde aber bedeuten, sie wegen ihrer finanziell nicht so gut gestellten Eltern von gemeinsamen Erlebnissen auszuschließen. Das wäre eine unvertretbare Situation, die so nicht im Raum stehen gelassen werden kann. In diesem Fall können die Eltern eine Unterstützung beantragen, die von den zuständigen Stellen geprüft wird und anschließend genehmigt werden kann. Dann müssen Eltern diese Kosten nicht oder nur zu einem ganz geringen, vertretbaren Teil tragen.
Eine weitaus größere Belastung als solche Kosten dürfte die Finanzierung der beruflichen Ausbildung der Kinder sein. Hier kommen schnell Beträge zusammen, die in den seltensten Fällen noch ausschließlich von den Eltern getragen werden können. Hier springt der Staat bzw. das Arbeitsamt ein. Allerdings muss wie in jedem anderen Fall ein entsprechender Antrag auf eine Berufsausbildungsbeihilfe gestellt werden. Unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern, der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und anderer Faktoren, die ein Einkommen erhöhen oder mindern, wird der Antrag geprüft und eine entsprechende Entscheidung gefällt. Bei einem positiven Bescheid können die Beihilfen mehrere hundert Euro im Monat betragen und stellen damit eine echte finanzielle Hilfe für den Auszubildenden und dessen Eltern dar.
Selbstverständlich gibt es weitere Hilfen, die mitunter auch von der jeweiligen schulischen Institution oder Gemeinde abhängig sein können. Für Studierende könnte beispielsweise auch die Zahlung von Bafög in Frage kommen. Bafög gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Schüler der oberen gymnasialen Klassen, wenn sie beispielsweise nicht mehr zu Hause wohnen können. Das kann der Fall sein, wenn die Eltern zwischen dem 11. und 12. Schuljahr umziehen. Dann müsste der Schüler bei einem Schulwechsel in einigen Bundesländern das 11. Schuljahr eventuell trotz guter Noten wiederholen, weil die Lehrpläne nicht identisch sind.
In jedem Fall ist es angebracht, sich bei den zuständigen Stellen über die Möglichkeiten einer finanziellen Hilfe zu erkundigen und diese, unabhängig von der folgenden Entscheidung, erst einmal zu beantragen.