Die Arbeit des Elternrats

Sowie unsere Kinder in pädagogischen Einrichtungen untergebracht sind und in Gruppen oder Klassen erzogen und betreut werden, wird auch die Arbeit der Elternräte aufgenommen. Diese begleiten die Schüler, Eltern und Pädagogen, so lange die Kinder eine dieser Einrichtungen besuchen.

Wie auch bei anderen Räten üblich, geht der Arbeit des Elternrats dessen Wahl voran. Eltern oder Elternteile, die über ein sicheres Auftreten verfügen und die Interessen der anderen Eltern und deren Kindern wirkungsvoll unterbreiten und an andere Gremien weitergeben können, sind für diese Aufgabe natürlich besonders geeignet. Während an den üblichen Elternabenden und Sprechtagen alle Eltern der gesamten Klasse teilnehmen, kommt der Elternrat auch außerhalb dieser Sitzungen zusammen. Brennende und ganz besonders wichtige Themen werden angesprochen. Das betrifft selbstverständlich die Umsetzung der schulisch bildenden und sozialpädagogischen Aufgaben, aber auch den außerschulischen Bereich. Während in den Elternabenden allgemeine und die ganze Klasse betreffende Sachverhalte angesprochen und ausgewertet werden, kommen in den Sitzungen des Elternrats ganz konkrete Belange zur Sprache. Nicht nur mögliche Schwierigkeiten in der Durchführung der eigentlichen schulischen Aufgaben werden erörtert, sondern es werden beispielsweise auch organisatorische Dinge in Angriff genommen.

Der Elternrat vertritt sowohl die gesamte Elternschaft aller Klasse als auch die Schüler. Eine der wichtigsten Aufgaben des Elternrats besteht darin, die Vorschläge der einzelnen Eltern zusammenzutragen und diese an die richtige Stelle in Form der Schulleitung oder des staatlichen Schulamtes weiterzuleiten. Außerdem finden an den Schulen regelmäßig Schulkonferenzen statt, an denen die Mitglieder des Elternrates ebenfalls teilnehmen, um auch dort den Interessen der Eltern Ausdruck zu verleihen und diese durchzusetzen. Der Sinn dieser Schulkonferenzen besteht unter anderem darin, Beschlüsse allgemeiner Natur, die auf höherer Ebene beschlossen worden sind und für den allgemeinen Ablauf an den Schulen von Bedeutung sind und dort durchgesetzt werden müssen, an die Elternräte zu vermitteln. Derartige Belange können beispielsweise die Kosten für die Verpflegung der Kinder in den Schulen oder der Transport der Kinder von und zur Schule sein.

Für manche Entscheidungen, die an übergeordneten Stellen getroffen werden, sind die Anhörung der Elternräte und deren Zustimmung notwendig. Welchen Einfluss die Elternräte in Zusammenarbeit mit den Schülern geltend machen können, hat sich vor allem in den größeren Kommunen im Osten Deutschlands gezeigt, wo durch ein hohes Engagement einige von den Behörden ins Auge gefasste Schulschließungen verhindert werden konnten, die ansonsten zu erheblichen Nachteilen für Schüler und Eltern geführt hätten.

Auch für Schulen kann eine Plastikkarte sehr sinnvoll sein. Dazu wird allerdings auch häfig die Zustimmung des Elternrates ben&oumnl;tigt.